Impressum

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Kaufvertrag
1. Lieferung
Der Versand geht zu Lasten und Gefahr des Käufers. Allfällige Verlust oder
Beschädigungen hat sich der Empfänger vor der Annahme der Ware vom
betreffenden Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Diesbezügliche Ansprüche
sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Weitere Ansprüche des Käufers
wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des
Vertrages sind ausgeschlossen.
2. Lieferfrist
2.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen
Formalitäten eingeholt, die bei der Bestellung erbringenden Zahlung und allfällige
Sicherheiten geleistet, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden
sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei Ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer
bereitsteht. Andere schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
2.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn:
a) dem Verkäufer die Angaben, die er für die Ausführung der Bestellung benötigt,
nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie nachträglich abgeändert werden und damit
eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird.
b) der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist,
insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
c) Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen.
2.3 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages
wegen Verspätung der Lieferung.
3. Obhutspflicht
Bei einem Tauschgeschäft sind allfällige Kosten bezüglich Reparaturen, Wartung und
Unterhalt bis zur Besitzerübertragung vom Käufer zu übernehmen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. Allfälligen Verzugszinsen und
Kosten, besteht z.G. des Verkäufers ein Eigentumsvorbehalt gem. Art. 715 Abs.1
ZGB.
4.2 Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht z.L. des Käufers diesen
Vorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen zu lassen.
4.3 Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer den
Kaufgegenstand weder veräussern, verpfänden oder ausleihen.
4.4 Die Vermietung ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers zulässig.

5. Rücktritt
5.1 Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann der
Verkäufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 7 Tagen unter Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts vom Vertrag zurückgetreten und einen angemessenen Betrag
für die Miete und Abnützung des Kaufgegenstandes in Rechnung stellen.
5.2 Tritt der Käufer nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurück, kann der
Verkäufer eine Entschädigung von 15% der Bruttoverkaufssumme gegenüber dem
Käufer geltend machen.
6. Kaufpreis
Der Kaufpreis versteht sich als Nettopreis (ohne MwSt) ab Verkäufer in frei
verfügbaren Schweizer Franken und ohne irgendwelche Abzüge. Anderslaufende
schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage,
Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht
zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
7.2 Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden,
so hat er für Zahlunten, die nach Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen
Verzugszins zu entrichten.
7.3 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist ein Verzugszins von mindestens
9% jährlich zu entrichten, gerechnet vom Verfalltag an.
8. Garantie
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, nach erfolgter Übergabe des Produkts dieses auf
offensichtliche Mängel (inkl. Falsch- oder Zuwenig-Lieferungen) zu prüfen und falls
solche Mängelvorliegen, diese dem Verkäufer innert 5 Tagen mitzuteilen
8.2 Der Verkäufer gewährt für neue Geräte grundsätzlich eine Garantie von 12 Monaten.
Diese erstreckt sich auf die kostenlose Behebung oder den Ersatz von nachweisbar
auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführende Mängel. Der Verkäufer
übernimmt die Garantie der schadhaften Teile und deren Aus- und Einbau.
Transporte und oder Reisespesen gehen zu Lasten des Käufers. Ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen sind Treibstoffe, Schmiermittel, Dichtungen, Pneus und
Glas. Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer nicht. Von
der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung,
mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige
Beanspruchungen, ungeeignete Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführter

Bau- und Montagearbeiten etc. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe des
Produktes
8.3 Für Occasion- und Demonstrationsware wird, wenn keine anderslautende schriftliche
Vereinbarung besteht, kein Anspruch auf Garantie gewährt.
8.4 In jedem Falle bleiben die Garantiebestimmungen des Herstellers massgebend.

9. Verzicht auf Verrechnung
Der Käufer verzichtet gem. Ar. 126 OR darauf, gegen die Forderungen des Verkäufers
allfällige Gegenforderung wie Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen,
Schadenersatzforderung usw. verrechungsweise geltend zu machen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer ist Sempach-
Station Kt. Luzern. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.